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Schenkung Alle Fragen zum Thema Schenkung (Schenkungssteuer, Höhe, Schenkung statt Erbe) |
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Schenkung wird vermutet
Hallo,
eine Frage zum Thema Schenkung: Kind 1 hat im Rahmen einer Schenkung vor 15 Jahren vom alleinstehenden Vater eine kleine Immobilie geschenkt bekommen. Der Nießbrauch blieb beim Vater. Vor 8 Jahren benötigte Kind 1 Geld und hat mit Zustimmung des Vaters die Immo verkauft. Im Notarvertrag wurde vereinbart, dass der Nießbrauch weitergezahlt wird. begründete Vermutung: Irgendwann im Laufe der letzten Jahre hat Kind 1 nichts mehr gezahlt (=Schenkung?) oder sich beim zwischenzeitlich dementen Vater die Zustimmung geholt, nichts mehr bezahlen zu müssen (=Schenkung?). Was passiert nun im Todesfall des Vaters: Zum Stichtag ‚Todestag’ wird festgestellt dass auf den Konten des Vaters nur ein kleinerer Geldbetrag existiert. Kind 2-x wundern sich, haben aber außer Vermutungen keine Belege da Kind 1 Kontovollmacht bzw. Generalvollmacht hatte. Fragen: Fall 1: die vermutete Schenkung wurde nicht ans zuständige Finanzamt gemeldet - kann der Verdacht ‚Schenkung’ irgendwo vorgebracht werden? - Was ist die dann die Konsequenz daraus? Offenlegungspflicht von Kind 1 bis zum Zeitpunkt der letzten regelmäßigen Zahlungen? Fall 2: die vermutete Schenkung wurde ans Finanzamt gemeldet - wird die ‚Schenkung’ nun automatisch in das Erbverfahren mit einbezogen und erhöht die Erbmasse oder erhebt die Finanzbehörde jetzt nur die Schenkungssteuer von Kind 1 und kümmert sich nicht um den Rest? Zusatzfrage: In Ihrem Beitrag ‚Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe’ unter ‚Ausgleichspflicht unter Nachkommen....’ erwähnen Sie, dass der Erblasser verfügen kann, dass die Schenkung nicht ausgeglichen werden muss. Könnte es jetzt passieren, dass Kind 1 irgendwann ein Papier herauszieht, in welchem steht, dass die ‚Schenkung’ ohne Ausgleich erfolgen soll und dies dann auch so wirksam wird? Mit freundlichen Grüßen helma |
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#2
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AW: Schenkung wird vermutet
Hallo,
da alle Aussagen auf "Vermutungen" basieren ist es natürlich schwer einen Ratschlag zu geben. Des Weiteren ist der Sachverhalt natürlich auch relativ komplex, weshalb das mehr eine Sache für einen Anwalt wäre. Daher möchte ich Ihnen raten diese Frage einmal kostenlos bei unserem Rechtsanwaltsservice zu stellen. Sie erhalten dann ein Angebot für die Klärung Ihres Sachverhaltes, was sicherlich ratsam ist, da es ja doch noch um eine ganze Menge Geld gehen kann. Ihre Frage können Sie hier einem Anwalt stellen: Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) online - Beratung durch Erbrecht Anwalt Erbrecht Einfach
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#3
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AW: Schenkung wird vermutet
Hallo,
schade, aber auf die 'Verfahrensfragen: Fall 1: - kann der Verdacht ‚Schenkung’ irgendwo vorgebracht werden? Fall 2: - wird die ‚Schenkung’ nun automatisch in das Erbverfahren mit einbezogen und erhöht die Erbmasse oder erhebt die Finanzbehörde jetzt nur die Schenkungssteuer von Kind 1 und kümmert sich nicht um den Rest? hätte ich mir schon vorstellen können, dass man hierzu etwas sagen kann. helma |
#4
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AW: Schenkung wird vermutet
Diesen Sachverhalt sollten Sie definitiv einem Anwalt vortragen.
Die Schenkung kann möglicher noch auf die Erbmasse angerechnet werden. Lesen Sie dazu bitte hier: Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber Erbrecht Einfach
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Stichworte |
immobilie, kinder, nießbrauch, schenkung, verfügung |
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