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Schenkung Alle Fragen zum Thema Schenkung (Schenkungssteuer, Höhe, Schenkung statt Erbe) |
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#1
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hallo
meine mutter hat 04.2001 eine wohnung gekauft. dafür habe ich ihr ein zinsloses darlehen gewährt. (ca. 140.000 euro). meine mutter hat mir nun die wohnung verkauft und das darlehen ist getilgt. (verrechnet) nun meine frage. muß ich oder meine mutter nun schenkungssteuer nachbezahlen? und wie hoch ungefähr. und kann ich und meine mutter noch eine strafe erhalten, weil wir das nicht gemeldet haben ? hoffe es kann ir jemand beantworten |
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#2
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Vielleicht stellen Sie die Frage Ihrem Steuerberater .
Vielleicht hilft auch das schon: Schenkungssteuer bei Immobilien |
#3
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Hallo,
bei Schenkungen von Mutter an Kind existiert ein Freibetrag in Höhe von 400.000 EUR: Schenkungssteuer Freibetrag > Schenkungssteuer Freibetrag Somit sollten keine Zahlungsverpflichtungen auf Sie zukommen. Sie sollten aber dennoch einen Steuerberater aufsuchen, um diese Schenkung gegenüber dem Finanzamt zu erklären. Frage ist auch: Wurde die Wohnung nun verschenkt oder verkauft? Wie ich es Ihren Zeilen entnehme gibt es in dem Sinne ja keine Schenkung, wenn die Wohnung durch einen Restbetrag und Rückführung des Darlehens abgelöst wurde. Erbrecht Einfach
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#4
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hallo
die wohnung wurde per kaufvertrag überschrieben. ich denke wegen der schenkung eher weil ich meiner mutter ja ein zinsloses darlehen gegeben habe. sprich ich habe ihr für den kauf 140000 euro gegeben und da ich keine zinsen verlangt habe, und auch nicht bekommen habe, ist das denke ich mal beim finanzamt mit 5,5% zinsen zu verzinsen, und das sind auf 10 jahre ca. 70.000 euro davon freibetrag 20.000 euro also denke ich es kommt zu einer schenkung von 50.000 euro und habe inzwischen einen rechner gefunden da würden so 8.000 euro (15%) rauskommen. denke das ist nicht das problem mit der wohnung sondern nur der Kredit. ich hoffe aber ich liege da falsch. michael |
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schenkung, schenkungssteuer |
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