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Schenkung Alle Fragen zum Thema Schenkung (Schenkungssteuer, Höhe, Schenkung statt Erbe) |
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#1
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Hallo liebe Forenmitglieder.
Ich habe mal eine Frage zum Thema Schenkung. Und zwar ist es ja manchmal sinnvoll vorher einen Teil des Erbes zu verschenken, bzw. einige Regelungen vor dem Todesfall zu treffen. Nehmen wir mal an mein Vater würde mir jetzt eine Immobilie oder Geld schenken. Wie erfährt das Finanzamt von der Schenkung und ab wann fällt Schenkungssteuer an? Ist das das Gleiche wie die Erbschaftssteuer? Liebe Grüße und Danke, Tinchen |
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#2
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Hallo Tinchen,
generell ist es so, dass das Finanzamt zunächst nichts von einer Schenkung mitbekommt, wenn diese nicht notariell beurkundet werden muss, wie z.B. beim Übertrag einer Immobilie. Bei Geldgeschenken besteht die sogenannte Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt. Denn spätestens, wenn z.B. mit dem Geld ein Haus gebaut wird oder ähnliches, kann sich das Finanzamt nach der Mittelherkunft erkundigen. Ob dann letzten Endes Schenkungssteuer anfällt hängt von dem jeweiligen Freibetrag ab. In deinem Fall, als Kind des Schenkers, würde dieser 400.000 Euro betragen. Der Steuersatz ist gleich der Erbschaftssteuer. Die Steuersätze kannst du aber hier noch einmal nachlesen: Erbschaftssteuer Höhe und Freibeträge - Erbrecht Ratgeber Bitte beachte auch, dass sich eine Schenkung auch auf ein späteres Erbe auswirken kann. Einzelheiten dazu erfährst du in diesem Beitrag zum Thema Schenkung - Anrechnung auf das Erbe: Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber Ich hoffe ich konnte damit weiterhelfen, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
immobilie, schenkung, schenkungssteuer |
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