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Wie erfährt das Finanzamt von einer Schenkung?

Schenkung - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 09.03.2015, 17:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2015
Beiträge: 1
Standard Wie erfährt das Finanzamt von einer Schenkung?

Hallo,
ich habe einiges heute schon gelesen zur Schenkungssteuer. Mir stellt sich da eine Frage....woher will der Fiskus wissen, wen ich was und wieviel gebe....ist doch alleinig meine Sache....oder sind wir schon so gläsern????



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  #2  
Alt 09.03.2015, 18:38
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Wie erfährt das Finanzamt von einer Schenkung?

Hallo,

grundlegend erfährt das Finanzamt nicht direkt von einer Schenkung.

Ausnahmen gelten bei Immobilien, da hier eine Änderung im Grundbuch notwendig ist und auch das Finanzamt von der Gemeinde aus informiert wird.

Sollte es sich jedoch um hochpreisige Schenkungen handeln, können diese auch durch eine Rückfrage zur Einkommensteuererklärung ausfindig gemacht werden. Hier muss der Steuerpflichtige dann möglicherweise erklären, warum er auf einmal immense Kapitalerträge hat (Geldschenkung) oder auf einmal Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Schenkung Immobilie).

Lesen Sie doch noch einmal diesen Artikel zum Thema Schenkung und das Finanzamt:
Schenkungssteuererklärung und Schenkungssteuer Erklärung - Schenkung und Erbrecht Ratgeber


Liebe Grüße, Erbrecht Einfach
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  #3  
Alt 16.03.2015, 08:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.03.2015
Ort: Dresden
Beiträge: 8
Standard AW: Wie erfährt das Finanzamt von einer Schenkung?

Jeder Erwerber – und bei Schenkungen auch der Schenker – hat einen der Erbschaftsteuer unterliegenden Erwerb binnen drei Monaten dem Finanzamt schriftlich anzuzeigen und dann auf Verlangen eine Steuererklärung abzugeben. Die Anzeigepflicht entfällt, wenn der Erwerb auf einer vom Nachlassgericht eröffneten Verfügung von Todes wegen beruht, außer beim Erwerb von Grundbesitz, Betriebsvermögen oder Anteilen an Kapitalgesellschaften für die keine Anzeigepflichten anderer Personen bestehen oder Auslandsvermögen. Die Anzeigepflicht entfällt auch wenn die Schenkung unter Lebenden notariell beurkundet wurde.

Darüber hinaus sind Vermögensverwahrer, Lebensversicherungen, Banken, Nachlassgerichte und Notare zur Meldung verpflichtet.

Ferner erfolgen Kontrollmitteilungen zwischen dem für die Erbschaftsteuer und dem für die Einkommensteuer zuständigen Finanzamt.
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Stichworte
finanzamt, schenkung

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