Forum: Mietrecht allgemein
22.05.2012, 12:33
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AW: Eigentümer reagiert auf nix!
Hallo,
zum Einen ist eine Kündigung eine einseitige Willenserklärung, was bedeutet, dass der Vermieter nicht darauf reagieren muss. Lediglich einen Übergabetermin sollten Sie mit der neuen...
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