Forum: Betriebskosten und Nebenkosten
19.01.2009, 00:24
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Hallo,
also es ist Pflicht des Vermieters...
Hallo,
also es ist Pflicht des Vermieters die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Dazu gehören auch Reparaturen aller Art mit Ausnahme von Schönheits- und oder Kleinreparaturen.
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