Forum: Mietvertrag
31.08.2011, 13:05
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AW: Vermieter hält Abmachungen nicht ein
Sie haben nur die Möglichkeit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Die Mängel an der Wohnung bei Einzug hätten Sie im Einzugsprotokoll fixieren müssen.
Sie können jetzt nur beweisbar...
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