Forum: Mietrecht allgemein
16.02.2013, 14:29
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AW: Einseitige Abänderung getroffener Absprachen
Ich halte mich da völlig raus, denn dieser Fall hat mit Mietrecht, dass für Wohnraum gilt, nichts gemeinsam. Hier ist wohl eher Vertragsrecht angesagt, zu dem jeder Anwalt etwas beisteuern kann.
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