Forum: Mietrecht allgemein
28.08.2013, 12:22
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AW: Mieter bezieht die Wohnung nicht!
Bei Gefahr in Verzug durch nicht geschlossene Fenster dürfen Sie die Wohnung betreten und die Fenster schließen. Ansonsten ist diese Wohnung für Sie tabu, so lange die Miete pünktlich eintrifft.
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