Forum: Mietvertrag
05.11.2013, 17:05
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AW: Nichtiger Mietvertrag
Kann man im BGB nachlesen:
BGB - Einzelnorm (http://www.mietrecht-einfach.de/bgb-mietrecht-gesetz/paragraph-573c-bgb-fristen-der-ordentlichen-kuendigung.html)
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Forum: Mietvertrag
05.11.2013, 16:48
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AW: Nichtiger Mietvertrag
Fehler! Fehler! Ich nehme mein vorhin Geschriebenes komplett zurück und habe es auch schon geändert. Die längere Frist ist nur gültig, wenn Sie das Zimmer mit Ihren Möbeln ausgestattet haben. Bei...
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Forum: Mietvertrag
05.11.2013, 16:33
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AW: Nichtiger Mietvertrag
Noch deutlicher kann man solch ein Mietverhältnis ja nicht gestalten. Sie haben das Zimmer bezogen und bezahlen dafür Miete. Mehr braucht es nicht für einen Mietvertrag.
Wie lang die...
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