Forum: Rechte und Pflichten
28.04.2010, 11:47
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AW: Rankgitter
Es ist Ermessenssache des Vermieters, ob ihm das Rankgitter gefällt oder nicht. Aber alles was unterhalb der Balkonbrüstung abläuft, hat den Vermieter nicht zu interessieren.
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Forum: Rechte und Pflichten
28.04.2010, 10:36
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AW: Rankgitter
Auch eine optische Beeinträchtigung der Fassade/des Balkons muss der Vermieter nicht dulden.
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