Forum: Kündigung
24.05.2010, 09:06
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AW: Sonderkündigung wg. Praxis?
Ich denke, dass Ihr Vermieter Sie nicht fragen muss, an wen er seine Räume vermietet. Ein Sonderkündigungsrecht wäre denkbar, wenn diese Praxis der Prostitution dienen würde.
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