Erbe und Vormund
Guten Tag an alle,
Ich habe eine Frage. Meine Tochter ist 13 Jahre alt, ich besitze ein Geschaeft und eine Eigentumswohnung. Ich moechte meine Tochter und Stieftochter als erben einsetzen, nicht meine Ex Frau. aber bis meine Tochter 25 Jahre alt wird soll ein Freund das Erbe verwalten. wie geht das ?? was muss man beachten. LG Wolff |
AW: Erbe und Vormund
Hallo,
Sie haben die Möglichkeit in Ihrem Testament einen Vormund oder auch Mehrere zu bestimmen und zu regeln, für was diese zuständig sein sollen, z.B. Erziehung, Finanzen, etc. Lesen Sie am besten dazu einmal diesen Artikel aus dem Web: Kinder bei Erbschaft und Tod Viel Erfolg, Erbrecht Einfach |
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