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Lisa 09.11.2014 16:10

Vorabzahlungen Erbe anrechenbar?
 
Hallo,
ich bin neu hier und habe folgende Frage. Seitens meiner Eltern lag ein Berliner Testament vor, nachdem nach dem Tod des Letztversterbenden meine Schwester und ich Erben zu gleichen Teilen sein sollten. Nach dem Tod unseres Vaters in 2009 musste für unsere Mutter eine Betreuung eingerichtet werden, Betreuerinnen waren meine Schwester und ich, wobei ich die Finanzen geregelt habe. Unsere Mutter ist in 2012 gestorben. Im Vorfeld, also ab 2009, sind schon einige Gelder geflossen, da meine Schwester mit dem ALG II nicht zurecht kam. Als Kontobevollmächtigte habe ich ihr entsprechende Beträge in Vorleistung (!) auf das letztliche Erbe ausgezahlt. Nun liegen wir im Clinch, denn sie behauptet, diese Beträge seien auf ihr Erbe nicht anzurechnen.
Wer weiß Rat?
Danke und Grüße,
Lisa

Recht-Einfach 10.11.2014 15:40

AW: Vorabzahlungen Erbe anrechenbar?
 
Hallo,

einmal vorweg: unter Pflichtteilsberechtigten Personen sind Schenkungen aus dem Vermögen der Erblasser durchaus auf das Erbe anrechenbar. Und das über einen Zeitraum von Jahren mit abschmelzendem Anteil. Lesen Sie dazu aus unserem Ratgeber:
Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach


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