Berliner Testament anfechten
Meine Tante und mein Onkel haben 1995 ein Berliner Testament aufgesetzt, worin sie sich gegenseitig zum Alleinerben und als Schlusserben den erwachsenen Sohn meines Onkels aus erster Ehe bestimmt haben.
Nun ist mein Onkel am 30.09.2014 verstorben und meine Tante hat das Testament am 17.11.2014 dem Gericht übergeben. Ich und mein Bruder sind die einzigen leiblichen Verwandten meiner Tante. Der größte Teil des Vermögens stammt aus unserer Familienseite (Geld und Grundbesitz). Meine Tante hat die Tragweite der Bestimmung eines Schlusserbens erst heute überhaupt verstanden und sieht ihren letzten Willen in dem Testament nicht ausgeführt, da sie dachte, sie könne selber noch ein Testament aufsetzten, das mich im Falle ihres Todes als ihre Erbin einsetzt. Meine Fragen: Ist eine Anfechtung des Testaments durch meine Tante oder durch mich möglich? Welche Fristen wären einzuhalten. Kann man nur den Absatz mit dem Schlusserben anfechten oder muss das Testament im Ganzen angefochten werden? |
AW: Berliner Testament anfechten
Hallo,
bitte lesen Sie einmal diesen Artikel aus unserem Ratgeber zum Thema Testament anfechten: Testament anfechten und Gründe für die Anfechtung - Erbrecht Ratgeber Dort werden bereits viele Fragen beantwortet. Zur Anfechtung selbst sollten Sie sich von einem Fachmann, z.B. einem Anwalt unterstützen lassen. Wenn Ihre Mutter bestätigt, dass Sie sich der Tragweite des Schlusserben nicht bewusst war, kann sicherlich einer der "Irrtümer" aus dem oben verlinkten Artikel zur Anfechtung herangezogen werden. Viel Erfolg, Erbrecht Einfach |
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