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Ch. Küper 11.12.2014 23:15

Kopie vom Testament
 
Wenn ich das Original Testament bei einem Familienangehörigen hinterlege und eine Kopie bei einem anderen Angehörigen hinterlegen möchte, reicht es dann, wenn ich die Kopie noch mal mit Unterschrift, Datum und Ort versehe? :confused:

Recht-Einfach 12.12.2014 11:15

AW: Kopie vom Testament
 
Ich nehme an, dass Sie beabsichtigen eine Zweitschrift des Testaments für den Fall der Fälle anzufertigen.

Ich kann Ihnen sagen, dass diese keine Rechtsgültigkeit besitzt. Wenn Sie das Testament sicher aufbewahrt haben möchten, empfehle ich Ihnen Ihren letzten Willen bei einem Notar oder direkt beim Nachlassgericht gegen eine geringe Gebühr zu hinterlegen.


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach

Jekki 12.03.2015 23:15

AW: Kopie vom Testament
 
Es muss eine notarielle beglaubigte Kopie sein.
Notarielle Beglaubigung ist das Zeugnis darüber, dass die Unterschrift oder das Handzeichen in Gegenwart eines Notars zum angegebenen Zeitpunkt von dem Erklärenden vollzogen oder anerkannt worden ist.


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