Wird bei der Testamentseröffnng die Höhe des Nachlasses genannt?
Folgender Fall:
A ist Alleinerbe, der Erblasser hat jedoch verfügt, dass A der B (Keine Erbin) 10000€ vom Nachlass geben möchte. B ist meines Wissens somit Vermächtnisnehmerin und wird zur Testamentseröffnung geladen (?!) Die Frage ist nun, ob B die Summe erfährt, die dem A insgesamt vermacht wird? Im Testament steht diese nicht! Danke! |
AW: Wird bei der Testamentseröffnng die Höhe des Nachlasses genannt?
Hallo,
meines Wissens nach wird diese Summe und somit die Nachlasshöhe nicht "öffentlich" genannt, sondern nur dem letztendlichen Erben mitgeteilt. Dieser ist dann unabhängig davon dem Dritten gegenüber zur Erfüllung des Vermächtnisses verpflichtet. Liebe Grüße, Erbrecht Einfach |
AW: Wird bei der Testamentseröffnng die Höhe des Nachlasses genannt?
Hallo Teresa,
die Summe wird nicht "öffentlich" genannt. |
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