Testament - Vom Notar zum Amtsgericht
Hallo :)
Es gab einen Todesfall am 28.01.2015 und scheinbar wurde kein Testament beim Amtsgericht hinterlegt. Aber dann kam mir die Idee, dass das Testament auch bei einem Notar hinterlegt worden sein kann. Soweit ich weiß, bekommt der Notar die Nachricht über den Sterbefall vom Standesamt. Nur stellt sich die Frage, wie lange dauert es, bis der Notar davon erfährt? Wie lange dauert es dann, bis so ein Testament dann beim Amtsgericht landet? |
AW: Testament - Vom Notar zum Amtsgericht
Hallo,
sollte tatsächlich ein notariell beurkundetes Testament erstellt worden sein, ist der Notar verpflichtet dies auch in die amtliche Verwahrung zu geben. Somit ist die Frage, wie der Notar vom Todesfall erfährt eigentlich irrelevant, da, wenn ein Testament notariell erstellt wurde, dies auch beim Amtsgericht (Nachlassgericht) hinterlegt sein muss. Viel Erfolg, Erbrecht Einfach |
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