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Susi 15.01.2016 10:11

Wertangaben im Testament
 
Meine Eltern haben ein Berliner Testament.

Im Testament ist der Erstzugriff unter den 3 Kindern auf das Elternhaus und bereits ein "anzurechnender Wert" für das Elternhaus angegeben, der (inzwischen) weit unter dem tatsächlichen Wert liegt.
Nach § 2311 BGB wäre dieser Wert bei der Pflichtteilsermittlung zu vernachlässigen.
Aber wie sieht es außerhalb der Pflichtteilsberechnung aus, also wenn es unter Zugrundelegung des Wertes "nur" zu "ungerechter" Verteilung käme aber nicht zur Pflichtteilsverletzung.

Schon mal vielen Dank für die Kommentare.

Recht-Einfach 19.01.2016 15:38

AW: Wertangaben im Testament
 
Hallo,

innerhalb der Erbengemeinschaft kann dann ein neues Gutachten in Auftrag gegeben werden. Dies zahlt der Auftraggeber, also die Erbengemeinschaft selbst - es handelt sich dabei um eine NAchlassverbindlichkeit, die in Abzug gebracht werden kann.


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach


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