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-   -   Vater setzt 2. Ehefrau als Alleinerbin ein (https://www.forum-recht-einfach.de/testament/vater-setzt-2-ehefrau-als-alleinerbin-ein-3079.html)

sellima 15.01.2016 15:32

Vater setzt 2. Ehefrau als Alleinerbin ein
 
Hallo liebes Forum,

mein Vater ist im Dez 2015 verstorben, wir hatten kaum Kontakt. Nun habe ich das eine Kopie des handschriftlichen Testamentes angefordert und folgendes gesehen: er hat das Haus seiner 2.Ehefrau als Alleinerbin vermacht. Wortlaut: "Hiermit verfüge ich, dass nach meinem Tode meine Ehefrau #Name# alleinige Erbin über meine Konten bei der #Name Banken# wird. Sie ist alleinige Besitzerin des Hauses #Adresse# (siehe Grundbucheintrag)." Ich möchte einen Urnenbeisetzung. "

Meine Frage: ist damit mein Pflichtteil als Tochter (Bruder gibt es auch noch) weg? Oder habe ich noch Möglichkeiten, meinen Pflichtteil zu bekommen bzw das Testament anzufechten?
DAnke für Euere Hilfe.
VG Sellima

Recht-Einfach 19.01.2016 13:35

AW: Testament Vater setzt 2. Ehefrau als Alleinerbin ein
 
Hallo Sellima,

Sie (und Ihr Bruder) sollten definitiv Ihren Pflichtteil einfordern! Sie haben nämlich sonst keinerlei Ansprüche mehr, sollte die 2. Ehefrau Ihres Vaters versterben und Sie nicht innerhalb des Testaments bedenken!

Wir haben alle wichtigen Informationen zum Pflichtteilsanspruch in unserem Ratgeber zusammengetragen:
Pflichtteil und Pflichtteilsanspruch - Fragen und Antworten - Erbrecht Ratgeber

Für weitere Fragen steht die Community gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen, Erbrecht Einfach

sellima 19.01.2016 17:16

AW: Testament Vater setzt 2. Ehefrau als Alleinerbin ein
 
Danke für die Antwort. Wie ist das, wenn die 2. Ehefrau meines Vaters allein im Grundbuch steht? Ich vermute er hat Ihr das Haus vor mehr als 10 JAhren geschenkt, um es aus der Erbmasse zu halten. Wenn Sie allein im Grundbuch steht, gehört das Haus sicher nicht zur Erbmasse oder?

Nochmal danke für eine Antwort.
Viele GRüsse
Sellima

Recht-Einfach 21.01.2016 16:16

AW: Testament Vater setzt 2. Ehefrau als Alleinerbin ein
 
Hallo,

ich denke Ihr Vater hat unter anderem das Haus seiner 2. Ehefrau als Alleinerbin vererbt? So schildern Sie den Sachverhalt zumindest im Ausgangsthema.

Sollte das Haus mit dem Tod Ihres Vaters im Dezember 2015 vererbt worden sein, können Sie Ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen.

Wurde das Haus vor mehr als 10 Jahren an die zweite Ehefrau verschenkt, ist der Pflichtteilergänzungsanspruch abgegolten! Lesen Sie dazu bitte auch hier: Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach


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