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Rob.M 23.02.2016 13:05

Berliner Testament einseitig änderbar?
 
Hallo zusammen,
habe folgende Frage: Vater und Mutter haben gemeinsam (vor über 10 Jahren) ein Berliner Testament gemacht. Kinder sind hierin nicht weiter aufgeführt, sodaß diese dann nur den Pflichtteil bekommen würden.

Leider hat sich das Paar mitlerweile so zerstritten, daß Vater am liebsten im Falle seines Ablebens das ihm zur Hälfte gehörende Haus (andere Hälfte gehört der Mutter) nur den beiden Kinder vererben würde.

Geht das, ein Berliner Testament einseitig anfechten?
bzw. welche Möglichkeiten würde es darüberhinaus geben.

Da die Mutter nie freiwillig verzichten würde sieht die Sache nicht so rosig aus oder?

Danke und freundliche Grüsse

R.Mayer

Recht-Einfach 24.02.2016 09:34

AW: Berliner Testament einseitig änderbar?
 
Hallo,

das gemeinsame Testament (Berliner Testament) kann meines Wissens nach nur gemeinschaftlich widerrufen oder durch ein neues Berliner Testament beider Ehegatten geändert werden!

Es kann auch nicht durch ein neues Einzeltestament aufgehoben werden!

Einzige Möglichkeit wäre einen Widerruf über einen Notar zu formulieren und dem anderen Ehegatten zuzustellen. Hier sollten Sie sich aber im Vorfeld vom Notar beraten lassen.


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach

Rob.M 24.02.2016 12:15

AW: Berliner Testament einseitig änderbar?
 
Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Würde eine eventuelle Scheidung die Umstände ändern?

Getrennt leben beide schon (im gleichen Haus) seit mehr als 5 Jahren.

Danke und freundliche Grüsse

R.Mayer

Recht-Einfach 25.02.2016 14:53

AW: Berliner Testament einseitig änderbar?
 
Hallo,

mit einer Scheidung verliert das Berliner Testament seine Gültigkeit:

Quelle:
§ 2077 BGB Unwirksamkeit letztwilliger Verfügungen bei Auflösung der Ehe oder Verlobung - Erbrecht


Liebe Grüße, Erbrecht Einfach

Rob.M 26.02.2016 18:49

AW: Berliner Testament einseitig änderbar?
 
Hallo,
danke für die Hinweise.

Mfg

R.Mayer

Rob.M 27.05.2019 20:45

AW: Berliner Testament einseitig änderbar?
 
Hallo liebes Forum,
nachdem mein Vater im Jahre 2017 verstorben ist, ist meine Mutter aufgrund des obigen Testaments nun Alleinerbin. Wir Kinder haben auf unser Erbteil verzichtet, soweit zu gut.
Leider oder Gottseidank hat Mutter nun einen neuen Lebenspartner. Allerdings beabsichtig Sie mit Ihrem neuen Lebensgefährten zusammenzuziehen.
Nun meine Frage wenn das/Ihr Haus nun verkauft wird, wie sieht es dann mit dem Erbanspruch der Kinder aus? Steht uns automatisch schon was zu? Könnte ja sein das das Geld vom Erbe schnell verbraucht sein könnte.


Danke und Gruss R.Maier


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