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butterfinger 25.04.2016 17:18

Vorausvermächtnis ohne Ausgleichs- oder Pflichtteilsanspruch möglich?
 
Hallo,
Ich möchte meinen 3 Kinder unterschiedliche Gegenstände vermachen ohne das es zu Ausgleich Zahlungen kommen soll.Das wären ein Haus ,ein Sparbuch , und ein Grundstück.Da bin ich auf das vorausvermächtnis gekommen.Nun hab ich aber gehört das meine Kinder auch jeden Fall Anrecht auf ein Pflichtrechtsanteil haben. Da ja das Haus viel mehr wert hat als die restliche erbmasse.Ist das so ? Meine Frau lebt auch noch.
Also mein Sohn soll das Haus bekommen und die beiden Töchter sich das übrige Erbe teilen ohne ausgleich Zahlungen seitens vom Sohn.
Danke schon mal im vorraus.

Recht-Einfach 28.04.2016 09:17

AW: Vorausvermächtnis ohne Ausgleichs- oder Pflichtteilsanspruch möglich?
 
Hallo,

Sie sollten das Testament entsprechend klar bzgl. der Vermächtnisse formulieren. Ein Anspruch auf den Pflichtteil besteht jedoch immer!

Sollte also ein Erbe durch das Vermächtnis weniger bekommen, als ihm als Pflichtteilsanspruch zustehen würde, müssen die anderen Erben ausgleichen.

Der Pflichtteil beträgt immer die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs also:

Gesetzlich:
Ehefrau: 50 %
Kinder: 3 x 16,67 %

Pflichtteilsanspruch:
Ehefrau: 25 %
Kinder: 3 x 8,33 %

Diese Quoten sollten Sie nicht unterschreiten! Viel Erfolg


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