Muss das Testament beim Nachlassgericht abgegeben werden?
Nach dem Todesfall meiner 96-jährigen Mutter, die im Pflegeheim lebte, stellt sich die Frage: Muß das vorgefundene handschriftliche Testament zwingend beim Nachlaßgericht vorgelegt werden? Es gibt keine weiteren Erben als meinen Bruder und mich, die wir nach dem Inhalt des Testamentes zu gleichen Teilen erben sollen (wie die gesetzliche Erbfolge es ohnehin vorsieht).
Der vorhandene Nachlaß besteht aus überschaubar "geringen" Geldmitteln, die durch behördliche Kosten nur weiter verringert würden. Zwischen meinem Bruder und mir bestehen Einigkeit in der Abwicklung der Nachlassangelegenheiten. Vielen Dank für Ihre Bearbeitung! MfG Jütrö |
AW: Muss das Testament beim Nachlassgericht abgegeben werden?
Hallo,
die Antwort ist ja! Jedes Testament muss nach dem Auffinden eingereicht werden! Das ist auch gesetzlich geregelt! § 2259 BGB Ablieferungspflicht - Erbrecht Viel Erfolg, Erbrecht Einfach |
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