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Paragraphenereiter 02.11.2016 21:07

Handelt es sich bei dieser Formulierung um eine Auflage des Erblassers?
 
Hallo liebe Gemeinde :)

Mein opa ist kürzlich verstorben.
Für seinen Hof* (stillgelegte landwirtschaft) hat er meine Mutter als vorerbin eingesetzt und mich als nacherbin.

Für einen Teil seines barvermögen hat er bestimmt, dass "es für den Hof verwendet werden soll." (Für Reparaturen, Instandsetzung etc. )


Meine Frage ist nun. Handelt es sich bei der Anordnung um einen Wunsch oder doch um eine Auflage ?*
Darüber hinaus geht diese Auflage auch auf mich als nacherbin über oder gilt sie nur für meine Mutter ?
Oder seht ihr es ganz anders ? Über Meinungen wäre ich sehr dankbar .

Für antworten wäre ich sehr dankbar* :)

Recht-Einfach 16.11.2016 21:05

AW: Wille des Erblassers?
 
Hallo,

ob es sich dabei um eine Auflage handelt halte ich für streitbar. Grundsätzlich könnte man davon ausgehen, da das Barvermögen zweckgebunden vererbt werden soll.

In diesem Zuge ist auch nicht relevant, ob diese Auflage für Vorerbe und Nacherbe gilt! Solange Barvermögen aus der Erbmasse da ist (z.B. 10.000 EUR), darf dieses ausschließlich zur Erhaltung des Hofes verwendet werden, bis die Summe aufgebraucht ist.

Viel Erfolg, Erbrecht Einfach


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