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Mucki 12.12.2016 10:46

Zeitfenster Abgabepflicht Testament
 
Mein Vater ist jetzt vor 8 Wochen verstorben. Er war in 2. Ehe verheiratet, diese ohne Kinder. Aus vorhergehender Ehe gibt es 2 Kinder. Es gibt eine mündliche und schriftliche Aussage der 2.Ehefrau darüber, dass es ein Testament gibt.
Eine Nachfrage meinerseits letzter Woche beim Nachlassgericht hat nur eine vage Antwort ergeben:" Wir schreiben die Ehefrau an, dann bekommen Sie Bescheid."
Die Ehefrau hat weiterhin geschrieben:"Das Testament muss ich dem Gericht nach Aufforderung vorlegen".
Nachdem ich mich hier im Forum schon etwas durchgelesen habe,weiß ich, dass es nach § 2259 BGB die Ablieferungspflicht gibt.
Die Ehefrau ist jetzt für 5 Wochen verreist.
Muss Sie das Testament schon abgegeben haben, oder kann Sie es tatsächlich auch erst später abgeben?

Mucki 13.12.2016 11:47

AW: Zeitfenster Abgabepflicht Testament
 
Das habe ich jetzt auch gefunden dazu:

OLG Brandenburg 12.03.2008- 13 U 123/07
besagt Schadensersatzpflicht bzw Zwangsmassnahemen / Sanktionen durch das Nachlassgericht.

Wie erfahre ich jetzt letztendlich, ob das Testament schon abgegeben worden ist, oder ob es vorsätzlich seit 8 Wochen plus die jetzt kommenden 5 Wochen vom Urlaub zurückgehalten wird.
Was kann ich beim Nachlassgericht diesbezüglich erfahren, welche und in welchem Umfang besteht hier Auskunftspflicht?

Mucki 14.12.2016 12:05

AW: Zeitfenster Abgabepflicht Testament
 
Das Nachlassgericht hat mir heute mitgeteilt, dass noch kein Testament abgegeben wurde und das die Ehefrau meines Vaters jetzt angeschrieben worden ist, um alle Dokumente auszufüllen und einzureichen. Dazu hat Sie 6 Wochen Zeit. Dem Nachlassgericht ist es weiterhin egal, dass das Testament nicht "unverzüglich" eingereicht wurde.

Ich frage mich, warum es dann den Paragraphen 2259 BGB überhaupt gibt, wenn es letzendlich niemanden interessiert.
Denn aus meiner Sicht hätte Sie das Testament vor Ihrem 5-wöchigen Urlaub abgeben müssen; und Sie hat es damit vorsätzlich verzögert.

Schade, dass so niemand antwortet bis jetzt, aber ich gebe meine Erfahrung über den Ablauf beim Nachlassgericht gerne weiter.

Recht-Einfach 15.12.2016 14:20

AW: Zeitfenster Abgabepflicht Testament
 
Hallo,
der von Ihnen zitierte Paragraph 2259 BGB ist leider sehr einfach auszuhebeln. Es ist ja nicht allzu schwer zu behaupten, dass Testament nicht auf Anhieb gefunden zu haben. So wird es nachweislich schwer, dem Verzögerer etwas anderes zu beweisen.

Wir freuen uns aber auf die Schildeung des weiteren behördlichen Vorgangs in seinen Stufen bis zur Abwicklung!


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach


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