Kosten für Beerdigung und Pflichtteil
Für die Beerdigung meines Mannes habe ich an Bestattungskosten, Begräbnisunternehmen, Grabstein ca. 7.500,- Euro bezahlt. Können diese Kosten auf den Pflichtteil der Kinder meines Mannes bei einem Berliner Testament angerechnet werden?
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AW: Kosten für Beerdigung und Pflichtteil
Hallo,
Bestattungskosten sind meiner Kenntnis nach Nachlassverbindlichkeiten und mindern somit die Erbmasse. Freundliche Grüße, Erbrecht Einfach |
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