Ehemann gestorben - Haben Eltern oder Geschwister Anspruch auf einen Pflichtteil?
Erbe Tod des Ehemannes
Hallo, mein Ehemann ist gestorben. Wir haben keine Kinder, seine Eltern leben und eine Schwester mit Kindern Mein Mann hat bereits vor unserer Ehe mich als langjaehrige Lebenspartnerin zum Alleinerben benannt und ausdruecklich geschrieben seine Eltern und sonstigen Anverwandten sollen nichts erben. Die Testamentseroeffnung dauert mindestens 8 Wochen. Bin ich nun auf der sicheren Seite oder koennen noch die Eltern oder die Schwester einen pflichtteil verlangen Danke im voraus |
AW: Ehemann gestorben - Haben Eltern oder Geschwister Anspruch auf einen Pflichtteil?
Hallo,
meiner Kenntnis nach haben Erben zweiter Ordnung (Eltern, Geschwister, etc.) keinen Pflichtteilsanspruch - dieser ist den eigenen Kindern oder deren Abkömmlingen vorbehalten. Somit sollten Sie tatsächlich Alleinerbin sein, so wie vom Verstorbenen gewünscht. Lesen Sie dazu bitte auch noch einmal diesen Artikel aus unserem Erbrecht Ratgeber zum Thema Pflichtteilsanspruch: Wer hat einen Pflichtteilsanspruch - Pflichtteil Anspruch - Erbrecht Ratgeber Liebe Grüße, Erbrecht Einfach |
AW: Ehemann gestorben - Haben Eltern oder Geschwister Anspruch auf einen Pflichtteil?
Die Erbaufteilung findet so statt wie im Testament angegeben ist. Gilt nichts anderes sind Sie im Normalfall die alleinige Erbin.
Viele Grüße |
AW: Ehemann gestorben - Haben Eltern oder Geschwister Anspruch auf einen Pflichtteil?
Sie hat doch geschrieben, dass die Eltern noch leben - kein Pflichtteil für die Erben erster Ordnung?
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