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Bedürftigentestament und Befreiungslösung

Testament - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 18.11.2017, 22:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.11.2017
Beiträge: 1
Standard Bedürftigentestament und Befreiungslösung

Ich habe für meine einzige Tochter (Alleinerbin) ein Bedürftigentestament (nicht befreiter Vorerbe/Nacherbe/Testamentsvollstrecker) über einen Fachanwalt für Erbrecht erstellt und beim Amtsgericht hinterlegen lassen.
Der Anwalt hat mich (trotz mehrmaligen Nachfragens) nicht über die Möglichkeit informiert, die Belastungen durch die Vorerbschaft sowie die Testamentsvollstreckung auf den Zeitraum des Sozialleistungsbezugs zu beschränken.
Nun habe ich im Internet etwas zu der Befreiungslösung gelesen, die genau diesen Sachverhalt aufgreift. Sie beschreibt die Möglichkeit (wenn ich es richtig verstehe), im Bedürftigentestament zusätzlich festzulegen, dass meine Tochter, wenn sich ihre Lebenssituation, irgendwann nach meinem Tod und nach (zunächst) Inanspruchnahme des Bedürftigentestaments, so ändert, dass sie keine Sozialleistungen mehr in Anspruch nimmt, ihr das Erbe dann ausgezahlt wird. Es beschreibt sogar die Möglichkeit, es so zu regeln, dass es der Vorerbe (meine Tochter) selbst in der Hand hat, die nicht befreite Vorerbschaft samt Verwaltungsvollstreckung fortdauern zu lassen, wenn sie damit rechnet, demnächst wieder auf Sozialleistungen angewiesen zu sein oder mit diesen Beschränkungen gut weiterleben kann.
Gibt es jemanden im Forum, der sich damit auskennt?
Habe ich das alles richtig verstanden?
Kann ich einfach handschriftlich diesen „Zusatz“ zum bereits hinterlegten Testament hinzufügen?



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  #2  
Alt 15.12.2017, 08:54
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Bedürftigentestament Befreiungslösung

Hallo,

grundlegend ist es so, dass Sie Ihr Testament jederzeit neu fassen können. Die letzte Fassung besitzt Gültigkeit und erklärt automatisch die vorherigen Testamente für nichtig.
Sie benötigen auch keinen Anwalt für die Hinterlegung Ihres Testaments beim Amtsgericht. Gegen Gebühr können Sie dies auch als Privatperson veranlassen.

Ihr inhaltlicher Sachverhalt zur Befreiungslösung übersteigt jedoch leider die Möglichkeiten eines Forums, weshalb ich nur zu rechtlichem Beistand raten kann. Wenn Sie sich keinen Anwalt vor Ort für eine Erstberatung nehmen wollen, können Sie auch unsere Online Rechtsberatung zu fairen Konditionen testen:
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Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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Stichworte
alleinerbe, bedürftigentestament, befreiungslösung, hinterlegung, nacherbe, vorerbe


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