Wer erbt bei Berliner Testament
Wer erbt??
Hallo zusammen, Eheleute errichten 11/2013 ein gemeinschaftliches Testament (Notar), sie setzen sich als alleinige Erben ein und nach dem längstlebenden soll Sohn (S) Schlusserben werden Folgender Sachverhalt Frau (M) verstierbt 2014. Sohn (S)verstirbt 03/2015. Ehemann (R) errichtet daraufhin 04/2016 ein neues Testament und setzt seinen Freund (X) zu seinem Alleinerben ein. Im Ehegattentestamt ist unter Punkt 3 beschlossen das keiner von beiden das Testament ändern darf. Meine Frage tritt nun die gesetzliche Erbfolge in Kraft oder ist das von (R) errichtete Testament wirksam. Da der Wille von (M und R) nicht mehr durchgesetzt werden kann. (S) war nicht verheiratet und hat keine Kinder ein Nacherbe nach (S) ist im Ehegatten Testament nicht bestimmt. |
AW: Wer erbt bei Berliner Testament
Hallo, das ist eine gute Frage und ich bin mir ncicht ganz sicher.
Bei logischer Herangehensweise würde ich sagen, dass Sie den Anspruch auf Änderung des Testamentes haben, da alle Erben verstorben sind und auch keine weiteren Nacherben (wie Kinder von S) existieren. Diese Aussage sollten Sie sich aber vielleicht von einem Anwalt zum fairen Preis bestätigen lassen. Viel Erfolg, Erbrecht Einfach |
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