Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Erbrecht Forum - Themen > Testament

Testament Fragen zum Thema Testament
(Testament verfassen, Erbvertrag, Testament anfechten)

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Was bedeutet dieses Testament

Testament - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 29.06.2012, 05:27
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.06.2012
Beiträge: 1
Standard Was bedeutet dieses Testament

Hallo,

also ich bin ganz neu hier, deshalb schonmal sorry vorab für alles was ich hier falsch mache
ich würde gerne wissen was dieses Testament im Klartext genau zu bedeuten hat:
Wir, die Eheleute Name..., geb.... und Name..., geb...., wohnhaft in......
setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein.
Erben des längstlebenden sind unsere gemeinschaftlichen Abkömmlinge.
Der Überlebende ist unbeschränkter Vollerbe; Vor- und Nacherbschaft ist nicht gewollt.
Ort und Unterschrift.
Dazu zu sagen gibt es noch, ich bin das einzige Kind und verstehe irgendwie nicht warum ich überhaupt nicht erwähnt werde.
Wäre nett wenn ihr mir weiterhelfen könntet.



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 02.07.2012, 20:40
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Was bedeutet dieses Testament

Hallo,

das, was Sie hier schreiben ist ein Beispiel für ein Berliner Testament (gemeinschaftliches Testament), in welchem sich die Eheleute (Erblasser) gegenseitig als Alleinerben einsetzen.

Das bedeutet aus Ihrer Sicht: Sollte einer Ihrer Elternteile versterben, erbt zuerst der überlebende Elternteil. Nach dem versterben des gebliebenen Ehegatten erben die Kinder.

Ihre Erwähnung findet sich somit in dem Wort "Abkömmlinge".

Zu Vorerbe und NAcherbe können Sie hier ein paar Informationen lesen:
Vorerbe und Nacherbe - Testament - Erbrecht Ratgeber


Ich hoffe das hat Ihnen weitergeholfen,


Erbrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Erbrecht Forum - Themen > Testament

Stichworte
abkömmlinge, berliner testament, gemeinsames testament, gemeinschaftliches testament, kinder

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Klausel im gemeinschaftlichen Testament rolfriedo Erbschaft und Erbe 1 16.06.2012 20:09
Was passiert, wenn ich das Testament nicht finde? Agness Testament 2 01.12.2011 23:37
Was geht vor? Erbvertrag oder Testament? Andy29 Erbrecht allgemein 2 14.10.2011 13:05


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:31 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Testament
Was bedeutet dieses Testament