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Testament Fragen zum Thema Testament (Testament verfassen, Erbvertrag, Testament anfechten) |
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#1
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Wir sind ein Ehepaar und haben einen Sohn, eine Schwiegertochter und zwei Enkel.
Unsere Absicht: Der Längstlebende soll erst mal alles bekommen, ohne jegliche Einschränkungen, keine Buchhaltung zum Sondervermögen wegen Vorerbe. Auch Schenkungen sollen erlaubt sein. Nach dem Tod des Längstlebenden soll das Erbe bei unseren Abkömmlingen bleiben und NICHT an die Schwiegerfamilie verschenkt werden (können). Pflichtteile sind kein Problem. Mein Gedanke: Berliner Testament in dem wir Eheleute uns beide als Vollerbe einsetzen. Danach werden unser Sohn als befreiter Vorerbe und die Enkel als Nacherben eingesetzt. Frage: Ist diese Konstruktion möglich? Bisher las ich nur von der Möglichkeit, dass der Ehegatte Vorerbe sein sollte, aber nicht, dass erst der Sohn nach dem zweiten Erbfall Vorerbe wird. Der Ehegatte als Vorerbe entspricht aber nicht unserem Wunsch wegen der damit verbundenen Einschränkungen. |
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#2
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Hallo,
grundsätzlich ist es kein Problem sich als Ehegatten gegenseitig als Alleinerben (befreite Vorerben) und das Kind als Nacherben einzusetzen. Sie haben jedoch nicht die Möglichkeit Ihrem Sohn ihren testamentarischen Willen vorzugeben, indem Sie sagen, er muss das Vermögen an die Enkel vererben. Hier ist das Testament des Sohnes dann ausschlaggebend. Wenn Sie Ihren Enkeln was gutes tun wollen, dann bedenken Sie sie doch direkt im Testament. Entweder prozentual oder mit einem konkreten Vermächtnis. Ich wünsche viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
alleinerbe, berliner testament, vorerbe |
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