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Testament Fragen zum Thema Testament (Testament verfassen, Erbvertrag, Testament anfechten) |
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Drei Testamente und doch gilt keins?
Hallo,
F. Müller (3 Geschwister) und H. Meier (4 Geschwister) heiraten und bleiben kinderlos. Sie hinterlegen beim Amtsgericht drei Testamente. 1. Wenn ich F. Müller sterbe, bekommt mein Mann alles. 2. Wenn ich H. Meier sterbe, bekommt meine Frau alles. 3. Im Falle eines Unfalls und unserem gleichzeitigen Todes bekommen die Nichten Lieschen und Friedchen Mülller das Haus. Die Patenkinder Friedchen Müller, Paulchen Müller, Fritzchen Meier und Emma Meier bekommen jeweils 5.000 Euro. Danach gilt die gesetzliche Erbfolge. Soviel zur Ausgangslage: Beide Ehepartner kommen in ein Pflegeheim, das Haus wird verkauft und beide versterben nacheinander auf natürlichem Wege. H. Meier stirbt zuletzt. H. Meier hinterlässt neben dem Verkaufswert des Hauses noch eine gewisse Geldmenge, keine Immobilien oder sonstiges. Wer erbt was? |
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#2
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AW: Drei Testamente und doch gilt keins?
Wenn ich alles richtig gelesen habe, erben alle Kinder von Herr und Frau zu gleichen Teilen nach der gesetzlichen Erbfolge, da keine anderen Regelungen innerhalb des Testaments getroffen wurden: Erbfolge gesetzlicher Erben - Erbschaft und Erbe- Erbrecht Ratgeber
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#3
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AW: Drei Testamente und doch gilt keins?
Zitat:
da die beiden keine Kinder haben, gehe ich davon aus, dass die Geschwister bzw. deren Nachkommen des letztverstorbenen erben, richtig? Vielen Dank |
#4
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AW: Drei Testamente und doch gilt keins?
Wenn beide Erblasser keine Kinder (Erben erster Ordnung) haben und kein Testament hinterlegt ist, dann werden die Erben zweiter Ordnung bedacht: Die zweite Ordnung umfasst die Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen des Erblassers.
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Stichworte |
erbfolge, pflichtteil, pflichtteilsanspruch, testament |
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