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Testament Fragen zum Thema Testament (Testament verfassen, Erbvertrag, Testament anfechten) |
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#1
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Hallo,
ich würde gern mein Testament verfassen. Dabei geht es mir zum größten Teil darum, dass meine leibliche Familie nicht beerbt werden kann. Leider kenne ich nur den kompletten Namen meiner Mutter. Die Namen meiner vier Schwestern kenne ich nicht (jedenfalls nicht die Vornamen und die aktuellen Nachnamen). Kann ich meine Schwestern trotzdem enterben? Danke schonmal für die Antwort. Artemis153 |
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#2
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Hallo,
haben Sie denn Nachkommen? Sobald Sie Nachkommen haben, stellen diese Erben erster Ordnung dar und alle anderen Erben zweiter und späterer Ordnung (wie Eltern, Geschwister, etc.) sind automatisch nicht erbberechtigt. Wen würden Sie denn gerne mit dem Erbe bedenken? Erbrecht Einfach
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#3
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Nein, Nachkommen habe ich keine. Ich möchte meine Pflegefamilie (Meine Eltern und meinen großen Bruder) als Erben einsetzen.
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#4
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Also am einfachsten ist es, wenn Sie im Testament ausdrücklich formulieren, wer was erben soll. Es ist nämlich nicht zwingend notwendig jemanden ausdrücklich zu enterben. Dennoch würde ich empfehlen eine Formulierung einzubauen, dass nur die genannten Personen erben sollen und alle anderen enterbt werden würden, bzw. keinen Anspruch haben sollen. So können Sie das Problem mit den fehlenden Namen meiner Ansicht nach aushebeln.
Erbrecht Einfach
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Stichworte |
enterben, geschwister, mutter, nachkommen, testament |
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