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Testament Fragen zum Thema Testament (Testament verfassen, Erbvertrag, Testament anfechten) |
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#1
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Hallo,
mein Vater ist verstorben, meine Eltern habe sich gegenseitig zu alleinigen und ausschließlichen Erben eingesetzt. Im Todesfall meiner Mutter wurde meine Schwester eingesetzt. In einem Paragraphen 'Vermächtnis' wird mir unter der aufschiebenden Bedingung, dass kein Pflichtteilsrecht geltend gemacht wird, ein halber Miteigentumsanteil an einem Grundstück vermacht. Für den Fall der Veräußerung (ist erfolgt) wollten die Eltern oder der Längerlebende durch Ergänzung dem Rechnung tragen, um meine Rechte zu wahren. Dazu ist es nicht gekommen, meine Mutter ist dement und nicht mehr geschäftsfähig, alle Vollmachten liegen bei meiner Schwester, die selbst nicht wirtschaften kann und verschuldet ist. Ich sehe es so, dass dieser ganze Absatz 'Vermächtnis' damit hinfällig ist, meine Schwester also praktisch Alleinerbin ist und ich nur über die Einforderung eines Pflichtteils zu einem Erbe komme - ist das so? Ich möchte dies eigentlich vermeiden, brauche das Geld auch nicht, fürchte aber, dass das bestehende Vermögen schnell verjuxt ist und ich dann allleine für die Pflege bezahle - auf Kosten meiner Frau und meiner Kinder. Wäre nett, wenn jemand etwas dazu beitragen kann. |
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#2
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Hallo,
dieser Fall ist für ein kostenloses Forum wirklich schwer zu beurteilen. Insbesondere, was die Geschäftsfähigkeit Ihrer Mutter und eine mögliche Beteiligung an dem Verkauf angeht. Ich kann daher nur raten ein Gespräch mit einem Anwalt zu führen. Auch um Ihres finanziellens Selbstschutzes in naher Zukunft willen. Wir bieten über unser Portal telefonische Beratung und Onlineberatung an. Vielleicht ist das für Sie ja besser geeignet erst einmal eine Tendenz zu erfragen, als eine möglicherweise Kostenintensive Ersberatung bei einem Anwalt vor Ort in Anspruch zu nehmen: Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
alleinerbe, pflichtteil, unwirksamkeit, vermächtnis |
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