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Testament Fragen zum Thema Testament (Testament verfassen, Erbvertrag, Testament anfechten) |
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#1
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Habe ich Anspruch auf Einsicht in den vollständigen Erbvertrag?
Mein verstorbener Vater und seine 2. Frau, meine Stiefmutter, haben einen Erbvertrag und einen Nachtrag hierzu verfasst und notariell beurkundet.
Ich bin etwas verwundert, dass ich vom Nachlassgericht nur auszugsweise informiert werde: "Sie erhalten auszugsweise die Kopien der Passagen aus den jeweiligen Testamenten, welche den ersten Sterbefall betreffen". Von dem Erbvertrag fehlen 3 von 7 Seiten, und von dem Nachtrag 1,5 von 4 Seiten. Ich kann nur ersehen, dass sich beide gegenseitig als Alleinerben eingesetzt haben, aber nicht, was nach dem zweiten Sterbefall passieren soll. Es handelt sich um eine Patchworkfamilie, wo beide Ehepartner eigene Kinder eingebracht hatten und auch ein gemeinsames gezeugt haben, daher ist gerade dies für uns Kinder eine wichtige Information. Nach gesetzlicher Erbfolge würden meine Geschwister und ich als Nichtverwandte unserer Stiefmutter ja bei deren Tod komplett leer ausgehen, wenn nichts anderes verfügt ist - aber genau diese Information wird uns vorenthalten. Habe ich Anspruch auf Einsicht in den vollständigen Erbvertrag und Nachtrag? Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! Geändert von msce (13.04.2016 um 13:46 Uhr) |
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#2
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AW: Habe ich Anspruch auf Einsicht in den vollständigen Erbvertrag?
Hallo,
Sie sollten dem Nachlassgericht Ihr berechtigtes Interesse an der Einsicht nachweisen und um vollständige Kopien bitten. Es ist für Sie ja grundlegend wichtig, um ggf. jetzt Pflichtteilsansprüche geltend zu machen - bzw. am Erbe partizipieren zu können, sollte die Nacherbenregelung für Sie nachteilig formuliert sein. Sollte sich das Nachlassgericht dagegen aussprechen, würde ich eine anwaltliche Beratung empfehlen! Das geht auch günstig per Mail oder Telefon über unsere verlinkten Servicepartner. Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
berliner testament, einsicht, vollständig |
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