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Testament Fragen zum Thema Testament (Testament verfassen, Erbvertrag, Testament anfechten) |
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#1
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Hallo,
mein Vater ist vor kurzem verstorben und schon geht es los mit den Erbstreitigkeiten aus diesem Grund möchte meine Mutter jetzt ein Testament verfassen (notariell beurkundet) in dem ich als Alleinerbe eingesetzt werde und meine Schwester einschließlich ihrer Rechtsnachfolger enterbt wird. Meine Mutter will mir alles hinterlassen da ich seit Jahren mit im Hause lebe und mich um Sie und auch um meinen Verstorbenen Vater gekümmert habe und dies natürlich noch weiter für meine Mutter tun werde, während meine Schwester sie nicht mal zum Geburtstag anruft und sich auch in keinster Weise um irgend etwas gekümmert hat. Das meine Schwester trotzdem Ihren Pflichtteil bekommt ist meiner Mutter und mir klar, ich hätte da aber doch noch Fragen. Frage 1 Wenn der Pflichtteil nur ausgezahlt werden soll muss das im Testament stehen? Frage 2 Kann meine Schwester das Testament anfechten? (Zweiteilige Frage) 2.1. wegen ich Sag jetzt mal Unzurechnungsfähigkeit obwohl meine Mutter lt. Arzt keine Demenz und Alzheimer hat und ich im Zuge des E-Mailverkehrs jetzt von meiner Schwester die schriftliche Aussage habe das meine Mutter voll geschäftsfähig ist. Ist es sinnvoll mir vom Arzt ein Attest zu holen? 2.2 Jetzt wirds peinlich. Mir ist leider vor ca. 4-5 Jahren meine Hand ausgerutscht und ich habe meiner Mutter eine Ohrfeige gegeben. Sie hat mir verziehen da sie im nachhinein gesagt hat sie hat mich auch provoziert, ich habe mich auch entschuldigt und es tut mir heute noch unsagbar leid. Zeugen waren leider 2 der Kinder von meiner Schwester und es gab dann zwei Tag später auch demensprechend eine Auseinandersetzung mit meiner Schwester, aber nicht mit mir (weil ich hätte Sie aus dem Haus geschmissen) sondern sie ist nur auf meinen Vater losgegangen, verbal mit Androhung von Rufmord das Sie meine Arbeitgeber anruft usw. Kann meine Schwester wenn meine Mutter jetzt Stirbt das Testament anfechten dass ich meine meine Mutter gezwungen das Testament so zu schreiben weil sonst weiter Schläge drohten usw. Ist es sinnvoll das meine Mutter ein Schreiben aufsetzt in dem Sie erklärt das Sie mir die Ohrfeige verziehen hat und das Testament freiwillig ohne Druck erfolgte und wenn dann zwei nicht verwandte Personen dieses Schreiben bestätigen. Vielen Dank schon mal im Voraus Tara Hill |
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#2
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Hallo,
zu Ihren Fragen (diese sollten Sie unbedingt zur Absicherung Ihrem Notar stellen): 1. Ein separater Hinweis, dass nur der Pflichtteil ausgezahlt werden soll, muss nicht im Testament enthalten sein. Es reicht die Formulierung, dass der Erbe enterbt wurde. Dies löst automatisch den Pflichtteilsanspruch aus. 2. Ein Testament anzufechten ist nicht ganz so einfach. Da reicht eine Ohrfeige nicht aus - Testierfähigkeit ist da was anderes ... aber auch nur schwer zu beweisen! Die Gründe, wann der Letzte Wille angefechtet werden kann, lesen Sie hier: Testament anfechten und Gründe für die Anfechtung - Erbrecht Ratgeber Hier sollten Sie sich vom Notar noch einmal aufklären lassen! Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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#3
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Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Meine Mutter und ich werden auf jeden Fall beim Notar diese Dinge ansprechen. Meine Mutter möchte jetzt auch noch zur Sicherheit ein Jahr nach Testamentserstellung eine Erklärung schreiben in dem Sie nochmals zu dem Testament steht und darin auch nochmals erklärt das sie das alles freiwillig gemacht hat und mir die Ohrfeige verzeiht. Falls es dann nach Ihrem Tot zur Gerichtsverhandlung kommen sollte damit ich dies dann da vorlegen kann. Auch dies werden wir nochmals mit dem Notar abklären. Nochmal danke für die schnelle Antwort. ´ Tara Hill |
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Stichworte |
alleinerbe, enterben, notarielles testament, pflichtteil, testament, testament anfechten, testierfähigkeit |
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