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Testament Fragen zum Thema Testament (Testament verfassen, Erbvertrag, Testament anfechten) |
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#1
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Mein Mann und ich wollen schon seit langer Zeit ein Testament verfassen. Da mein Mann viel älter ist, wollen wir natürlich nicht dass nach dem Tot des Ehegatten die gemeinsam genutzte Wohnung durch "Pflichtanteile" event. verkauft werden muss. Anderseits wollen wir unseren 2 Kindern schon etwas zukommen lassen, bis der andere das zeitliche segnet.
Mündlich sagten wir ihnen schon, dass der Ältere in der Wohnung meiner verstorbenen Schwester, die ich geerbt hatte, dort auch der Besitzer wird. Der jüngere die von uns noch bewohnte Wohnung. Nur was ist mit der Erbschaftssteuer, für die eine Wohnung (Vater, dann Schwester) zahlte ich schon Emens, weil ich damals auf meinen Pflichteil vom Vater zu Gunsten meiner Schwester verzichtet hatte. Das will ich meinen Kindern ersparen. Beim Berliner Testament würde das doch unseren Kindern schaden. Was ist nun besser? |
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#2
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Hallo, ich würde hier ein Berliner Testament mit Vor- und Nacherbe empfehlen.
Sie setzen sich als Ehegatten gegenseitig als Vorerben und Ihre Kinder als Nacherben der einzelnen Wohnungen ein. Hinzu kommt eine Klausel a la: Sollte eines der Kinder bei Versterben eines Elternteils seinen Pflichtteil einfordern, soll er auch bei Versterben des zweiten Elternteils nur seinen Pflichtteil erhalten! Die Ehegatten haben einen Freibetrag i.H.v. 500.000 EUR, Kinder jeweils 400.000 EUR. Erst beim Überschreiten dieser Freibeträge fällt Erbschaftsteuer an. Erbschaftssteuer Höhe und Freibeträge - Erbrecht Ratgeber Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
berliner testament, haus, testament, wohnung |
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