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Testament Fragen zum Thema Testament (Testament verfassen, Erbvertrag, Testament anfechten) |
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#1
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Hallo
Mein Vater ist vor fast 3 Jahren gestorben und hat ein Testament hinterlassen in dem seine neue Frau zur Alleinerbin ernannt wurde und ich als sein Sohn und meine Schwester jeweils den gleichen Geldbetrag bekommen sollten. Meine Schwester hat den Geldbetrag schon damals erhalten. Ich habe das Geld bisher nicht gebraucht und nicht weiter gefragt. Allerdings sieht es nun leider sehr danach aus als würde die neue Frau von meinem Vater mir das Geld nicht geben wollen. Ich habe gelesen das mein Anspruch verjährt? Gilt hierbei die 30 Jahre Verjährungsfrist? Ich habe quasi nie schriftlich auf Herausgabe bestanden. Ist das ein Problem? Wie wäre in diesem Fall der Ablauf für mich? Kann ich schriftlich auf Herausgabe bestehen oder muss ich damit zu einen Anwalt oder eventuell auch zum Notar der das Testament aufgesetzt hat? Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! |
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#2
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Ich gebe mal meinen Kenntnisstand zum Besten - das ist wie immer keinen Rechtsberatung.
Der Anspruch des Erben gegen die Frau deines Vaters, die offensichtlich das Erbe besitzt, verjährt zunächst einmal wie du gesagt hast erst in 30 Jahren. Es ist allerding wichtig, welche Stellung du im Testament hast. Bist du Erbe (bildest also mit den der Frau deines Vaters und deiner Schwester eine Erbengemeinschaft) und der Vater hat lediglich die Teilung so angeordnet oder hat er dich auf deinen Pflichtteil gesetzt? Wenn letzteres der Fall ist heisst es aufgepasst. Für Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer ist die Verjährungsfrist drei Jahren. Die Verjährung eines Anspruchs auf den Pflichtteil beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Erbfall eingetreten und du Kenntnis erlangt hast. Unabhängig von der Kenntnis des Anspruchs gilt eine Höchstfrist von 30 Jahren. Du schreibst es war vor fast 3 Jahren. Wenn es sich also um ein Pflichtteil handelt tickt die Uhr. In deinem Fall würde ich im ersten Schritt ein Schreiben an die Frau deines Vaters oder, falls es den gibt, an den Testamentvollstrecker mit Fristsetzung und Aufforderung zur Auszahlung richten. Wenn Sie oder er antwortet und dabei in dem Schreiben dein Anspruch anerkannt wird, beginnt wieder eine Frist von 3 Jahren zu laufen. Wenn Sie oder er abstreitet oder gar nichts tut, tickt die Uhr lauter. Dann ist es höchste Zeit für den Besuch bei einen Anwalt. Geändert von Skyscraper (24.02.2018 um 09:41 Uhr) |
#3
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Wüsste ich auch gerne!
Hasst du es denn mittlerweille geschafft? LG |
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