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Testament - Muss Verfasser deutlich erkennbar sein?

Testament - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

Antwort
 
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  #1  
Alt 06.11.2017, 13:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.11.2017
Beiträge: 1
Standard Testament - Muss Verfasser deutlich erkennbar sein?

Ich suche schon eine ganze Weile danach und bin bisher noch nicht so recht fündig geworden. Obwohl es eigentlich ein ganz selbstverständlicher Bestandteil eines Testaments sein müsste:

Muss der Erblasser / Verfasser des Testaments sich selbst darin benennen?

Üblich ist doch - gerade bei derart wichtigen Schriftstücken, dass man eindeutig erkennt, wer das Testament errichtet hat. Oder?

Was ist, wenn so etwas wie "ich, Herr/Frau (Vorname/n Nachname) geboren am (Tag, Monat, Jahr), wohnhaft in (Adresse)..." im Testament fehlt, sich also nicht eindeutig erkennen lässt, wer denn nun dieses Schriftstück verfasst hat?

Darf das Nachlassgericht hinsichtlich im Testament aufgeführter Details, welche jedoch zum größten Teil falsch sind, als "kann nur der Erblasser wissen, muss also von dieser Person erstellt worden sein", identifiziert werden bzw. dann für gültig erklärt werden? Oder müssen sich diese Inhalte dann auch tatsächlich richtig sein? Gern heißt es dann schon mal: Nun, da hat der Erblasser sich etwas im Datum geirrt oder halt einen Namen mal falsch geschrieben... Sind solche Fehler denn überhaupt zulässig, wenn man sich auf genau diese Angaben bezieht um ein Testament halt einer gewisser Person zuzuschreiben?

Würde eine unleserliche Unterschrift (inkl. Abkürzungen) genügen, um eine Identifizierung zu ermöglichen?

Ist ein Testament überhaupt gültig, wenn diese Identifikation fehlt?
Genügt dann die Angabe einer vertrauten Person, die meint, das Testament im Haushalt der verstorbenen Person gefunden zu haben?

Danke für die Hilfe.



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  #2  
Alt 16.02.2018, 08:00
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Testament - Muss Verfasser deutlich erkennbar sein?

Hallo,

die Identifikation erfolgt über die Unterschrift unter dem Testament. Diese soll lt. gesetzlichen Anforderungen den Vornamen und Nachname enthalten. Sollte der Erblasser anders unterschreiben und die Unterschrift anderweitig zur Identifikation genügen, ist das auch in Ordnung.

Sollten berechtigte Zweifel bestehen, ist das Testament ungültig.

Beste Grüße, Erbrecht Einfach
__________________

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