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Testament zugunsten des Stiefsohns

Testament - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 28.07.2014, 15:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.07.2014
Beiträge: 1
Standard Testament zugunsten des Stiefsohns

Hallo,
meine Frau und ich möchten gern ein Testament verfassen. Ich besitze ein Haus mit Grundstück und möchte, dass meine Frau im Falle meines Ablebens das Haus samt Grundstück erbt. Meine Frau hat einen Sohn und ich habe zwei Söhne. Wir haben keine gemeinsamen Kinder. So nun zur eigentlichen Fragen:

Wir würden gern den Sohn meiner Frau mit ins Testament aufnehmen, da er uns ständig mit Hilfe zur Seite steht. Zum Beispiel finanzielle Unterstützung für unser Haus und von meinen eigenen Söhnen leider überhaupt nix kommt.. es besteht nicht mal Kontakt.

Können meine Frau und ich uns gegenseitig als Alleinerben einsetzen und meinen Stiefsohn als jeweiligen Nacherben? Ist das möglich? Wie würde sich da der Pflichtteil für meine beiden Söhne zusammensetzen oder ändern? Über Hilfe wäre ich sehr erfreut.

Viele Grüße



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  #2  
Alt 30.07.2014, 11:56
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Testament zugunsten des Stiefsohns

Hallo,

in Ihrem Falle bietet sich natürlich das sog. "Berliner Testament" oder "gemeinschaftliche Testament" an.

Beim Berliner Testament setzen sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben ein, die Kinder können als Schlusserben benannt werden, in diesem Fall Ihr Stiefsohn.

Sie sollten auch eine Formulierung zur Enterbung Ihrer leiblichen Söhne treffen.

Je nachdem, wann Sie versterben, kann der Pflichtteil der Söhne berechnet werden. Zu beachten ist hierbei das Erbrecht des Ehegatten und der jeweilige Güterstand, in diesem Beispiel Zugewinngemeinschaft.

Sie versterben vor Ihrer Frau und Ihre Kinder machen den Pflichtteil geltend:
Der gesetzliche Erbteil Ihrer Frau beträgt hierbei 50%, der der zwei leiblichen Kinder somit 25%. Daraus ergibt sich ein Pflichtteil von 12,5% pro Kind.

Sie versterben nach Ihrer Frau und Ihre Kinder machen den Pflichtteil geltend:
In diesem Falle wären Ihre Kinder lt. der gesetzlichen Regelung Erben zu 100%. Der Pflichtteil beträgt somit 50% - also 25% pro Kind. Der Rest würde an den Stiefsohn gehen.

Hierbei sind möglicherweise auch die Erbschaftsteuer Freibeträge relevant, da Sie mit Ihrem Stiefsohn in keinem Verwandtschaftsverhältnis stehen: Erbschaftssteuer Höhe und Freibeträge - Erbrecht Ratgeber

Hier könnte eine Adoption Abhilfe schaffen und würde den Fall auch wieder ganz anders lagern!

Ich empfehle in Ihrem Fall jedoch professionelle Hilfe von einem Anwalt oder Notar.


Ich hoffe ich konnte helfen und wünsche viel Erfolg, Erbrecht Einfach
__________________

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Stichworte
alleinerbe, berliner testament, pflichtteil, stiefkinder, stiefsohn, testament


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