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Testament Fragen zum Thema Testament
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Testamentsanfechtung

Testament - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 07.10.2015, 12:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.10.2015
Beiträge: 1
Standard Testamentsanfechtung

Guten Tag,

meine Eltern haben 2006 ein gemeinschaftliches Testament verfasst (beide verstorben 2006/2015), indem sie mich und meinen jüngeren Bruder als Erben eingesetzt haben. Da wir aber 3 Kinder sind, ein Bruder bereits 1991 verstorben, haben dessen Kinder (2 geb.1983 und 1987) jetzt das Testament angefochten. Über unsere Anwälte haben wir uns bereit erklärt ihnen die Hälfte des Pflichtteils auszuzahlen, so wie es gesetzlich festgelegt ist.

Dann kam plötzlich Post von deren Anwalt, das das Testament angefochten wird und man beruft sich auf den § 2079 BGB - Anfechtung wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten.

Der Anwalt der Gegenseite schreibt, das Testament ist unwirksam, da meine Eltern sich nicht bewusst waren, das sie damit ihre Enkel enterben. Genau dessen waren sie sich aber bewusst, denn nach dem Tod meines Bruders hatten wir keinen bzw. von uns erbettelten Kontakt.

Die Gegenseite sagt, wir sollen jetzt beweisen, dass meine Eltern mit dem Testament ihre Enkel wirklich enterben wollten. Wie soll ich das denn nach dem Tod anstellen?

Die Enkel haben sich um ihre Grosseltern nicht gekümmert, waren nie am Grab ihres toten Vaters. Meine Mutter war, bevor sie im Februar starb, 1 Jahr im Pflegeheim und auch erhielt sie keinen Besuch von den beiden Enkeln.

Was kann ich denn jetzt tun, damit das Testament als gültig anerkannt wird? In Foren findet man immer nur Hinweise wie man erfolgreich ein Testament anfechten kann, aber nichts wie man sich als Erbe dagegen wehren kann.

Vielen Dank schon mal für eine Antwort
Walli



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  #2  
Alt 12.10.2015, 13:17
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Testamentsanfechtung

Hallo Walli,

der Grund dafür, dass Sie keine Hinweise finden, wie Sie sich am besten zur Wehr setzen liegt darin, dass die Fälle sehr individuell sind und hier nur eine anwaltliche Beratung zum Erfolg führen kann.

Gerne empfehle ich Ihnen hierzu unsere Onlineberatung durch einen Rechtsanwalt:
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Sollten Sie jedoch davon ausgehen, dass sich hier ein längerer Rechtsstreit anbahnt, kann ich nur raten einen Anwalt vor Ort aufzusuchen!


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
__________________

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Stichworte
enterben, gemeinschaftliches testament, pflichtteil, pflichtteilsberechtigt, testament anfechten


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