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Testament Fragen zum Thema Testament (Testament verfassen, Erbvertrag, Testament anfechten) |
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#1
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Ich möchte in einem Testament meine Tochter als Alleinerbe einsetzen und ihr gleichzeitig unser Wohnhaus und Grundstücke mittels Vermächtnis zukommen lassen.
Meine Frage: Sind beim späteren Erbfall die vom Erbe ausgeschlossenen Abkömmlinge mittels ihres Pflichtteiles an diesem Haus und an den Grundstücken beteiligt? D.H. gehen bei der Pflichtteilsermittlung die Werte des Wohnhauses und der Grundstücke mit in die Pflichtteilsberechnung ein? Wenn ja, kann ich mir den Vermächtnishinweis im Testament ja sparen? Vielen Dank und freundliche Grüße robueofi |
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#2
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Hallo,
Pflichtteilsberechtigte Erben sind immer an der gesamten Erbmasse beteiligt. Durch ein Vermächtnis können Sie diese Ansprüche auch nicht aushebeln. Vielleicht haben Sie ja bereits zu Lebzeiten die Möglichkeiten spätere Erbansprüche der Abkömmlinge auszuschließen, z.B. durch die Unterzeichnung eines Erbverzichts gegen eine Ausgleichszahlung. Hier können Sie noch einmal nachlesen, wie Sie den Wert des Nachlasses ermitteln können. Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
alleinerbe, grundstück, haus, pflichtteil, pflichtteilsergänzungsanspruch, vermächtnis, vermächtnisnehmer |
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