Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Erbrecht Forum - Themen > Testament

Testament Fragen zum Thema Testament
(Testament verfassen, Erbvertrag, Testament anfechten)

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Vor- und Nachname des Erbens?

Testament - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 31.08.2015, 18:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.08.2015
Beiträge: 1
Standard Vor- und Nachname des Erbens?

Hallo,

mein Onkel ist vor kurzem verstorben. Nach dem Tode seiner Frau vor 7 Jahren hat er das gemeinsame Haus verkauft und ist er wieder in seinen Heimatort gezogen, wo auch seine 4 Geschwister leben. Er war vermögend, und es gibt keine Kinder. Er kaufte sich eine Eigentumswohnung. Seine Geschwister haben sich in den letzten 7 Jahren um ihn gekümmert. Wir alle hatten ein sehr inniges Verhältniss.

Er hat immer wieder gesagt das er sein Testament nicht ändern könnte, da es ein Berliner Testament ist. Aber in dem Testament würde stehen, das sein Haus an den Neffen seiner Frau ginge. Der Rest ginge dann an seine Familie.

Nun ist er wie gesagt leider verstorben, und das Testament wurde gefunden. Es ist handschriftlich, von seiner Frau verfasst, auch von ihm unterschrieben, und der Hauptteil sagt "nach unseren Tod geht das gesamte Vermögen an meine Großnichte Melanie". Nicht Notariell, aber es liegt am Nachlassgericht seiner alten Heimatstadt.

Kein Nachname, kein Geburtsdatum. Wir kennen diese Seite der Familie nicht. Haben keinerlei Kontaktdaten. Das Nachlassgericht muss diese Melanie finden, aber ist das überhaupt gültig? Ohne Nachnamen und Geburtsdatum? Oder kann man da Einspruch erheben?

Mit Dank für eine Antwort im Voraus!



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 01.09.2015, 15:39
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Vor- und Nachname des Erbens?

Hallo,

der Vorname nebst Angehörigengrades des Erben reicht in aller Regel vollkommen aus.

Sie schreiben ja z.B.:
"Ich vermache mein gesamtes Vermögen meinen beiden Kindern Anton und Amelie!"

Nun ist es Aufgabe des Nachlassgerichtes den Erben ausfindig zu machen!
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Erbrecht Forum - Themen > Testament

Stichworte
berliner testament, einspruch, handschriftlich, nachlassgericht


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 06:46 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Testament
Vor- und Nachname des Erbens?