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Testament Fragen zum Thema Testament (Testament verfassen, Erbvertrag, Testament anfechten) |
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Wie korrespondiert Testament mit Erbschein
Hallo ich bin neu im Forum und habe eine erbrechtliche Frage,
Meine Mutter ist 2016 verstorben und hat ein handschriftliches Testament hinterlassen welches vom Notar nach ihrem Tod eingesehen und für rechtswirksam erklärt wurde. Es liegt im Original beim Nachlassgericht. Erben sind Tochter und Sohn. Der Nachlass ist ein Grundstück mit EFH. Sinngemäß hat die Verstorbene ihren letzten Willen wie folgt zum Ausdruck gebracht: Die Immobilie erbt ihr Sohn. Die Tochter ist zur Hälfte des Immobilienwertes auszuzahlen. Meine Fragen. 1. Was muss im Erbschein stehen, Sohn und Tochter erben zu je 1/2 oder gemäß Testament "Grundstück und Haus geht an Sohn ..." usw.? 2. Kann ich ohne Beteiligung meiner Schwester und ohne Notar eine Umschreibung des Grundbuchs beantragen bzw. mich als Eigentümer eintragen lassen? Brauche ich generell einen Notar? 3. Ist Erbschaftsteuer zu entrichten? Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar MfG H. Löffler |
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#2
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AW: Wie korrespondiert Testament mit Erbschein
Hallo,
zu 1) Hier nehme ich an, dass der Wortlaut des Testaments in den Erbschein übertragen wird. Hier finden Sie ein paar Beispiele: https://www.google.de/search?hl=de&s...88.KyI8dprzCFM zu 2) Sie brauchen keinen Notar. Sie müssen aber Sie müssen einen Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs stellen! zu 3) Das hängt ganz vom Verkehrswert der Immobilie bzw. der Summe der Erbmasse ab. Als Kind haben Sie einen Freibetrag i.H.v. 400.000 EUR. Erst darüber entsteht Erbschaftsteuer. Hier finden Sie die Informationen zur Höhe der Steuer und den Freibeträgen: Erbschaftssteuer Höhe und Freibeträge - Erbrecht Ratgeber Freundliche Grüße, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
einfamilienhaus, erbschaftsteuer, erbschein, grundbuch, grundstück, nachlassgericht, testament |
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