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stereolove112 19.08.2014 13:17

Zur Zeugenaussage verpflichtet?
 
Hallo zusammen
Es geht darum, eine Freundin von mir wurde lange Zeit von Ihrem Ex Freund gestalkt und bedroht. Ich selbst war mehrmals vor Ort als er aufgetaucht ist, jedoch kam ich nie mit der Polizei in Kontakt diesbezüglich.
Da Sie eine gemeinsame Wohnung hatten wollte die Freundin Ihre Möbel abholen und ich und ein Freund haben Sie begleitet. Uns wurde dann aufgelauert und die Schwester hat uns beide gegen ein Auto gestossen, wobei sich meine Freundin den Kopf angestossen hatte und mit einem leichten Schädeltrauma von uns ins Spital gebracht wurde.
Sie hat nun die Schwester angezeigt und mich als Zeugin eingetragen, obwohl ich dies nicht wollte.
Da ich schlussendlich festgestellt habe, dass die besagte Freundin in vieler Hinsicht Mitschuld an den Geschehnissen trägt und mich belogen hat, will ich mit der Sache nichts mehr zu tun haben. Mein Leben war die Hölle als Ihr Ex uns auflauerte und ich habe nun endlich wieder meine Ruhe.
Nun hat mich heute die Polizei versucht zu erreichen mit der Bitte ich solle mich bei Ihnen melden.
Nun die Frage: Bin ich verpflichtet in diesem Fall als Zeugin aufzutreten? Ich weiss das könnte wieder jede Menge Unruhe in mein Leben bringen und ich habe dazu nicht mehr die KRaft oder die Lust! Oder kann ich der Polizei mitteilen dass ich nicht als Zeugin gelten will und dementsprechend keine AUssage machen will?
Falls ich die Aussage verweigere, können Sie mich dazu zwingen oder ist es mein Recht?
Im Voraus herzlichen Dank und liebe Grüsse

Regenmacher 19.08.2014 20:12

AW: Zur Zeugenaussage verpfllichtet?
 
Dies ist ein Forum für Mietrecht! Bitte beachten Sie das und fragen Sie in einem passenden Forum.

Kenny983 14.07.2015 11:34

AW: Zur Zeugenaussage verpfllichtet?
 
Aus eigener Erfahrung: Ja sie sind verpflichtet als Zeuge auszusagen...es sei denn sie würden sich selbst belasten

Robit 11.05.2018 11:36

AW: Zur Zeugenaussage verpfllichtet?
 
Zitat:

Zitat von Kenny983 (Beitrag 9693)
Aus eigener Erfahrung: Ja sie sind verpflichtet als Zeuge auszusagen...es sei denn sie würden sich selbst belasten

Oder wenn man verwandt oder verschwägert ist mit einem beteiligten.

Regenmacher 11.05.2018 13:04

AW: Zur Zeugenaussage verpfllichtet?
 
Warum wird hier auf alte Beiträge, die auch nicht in ein Mietrechtsforum gehören, geantwortet?


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