|
Umfragen und Off-Topic Umfragen und Allgemeine Diskussionen (Off-Topic) |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
![]() |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
![]()
Hi,
ich habe mal ne frage. Vielleicht könnt ihr mir helfen da ich bis jetzt im Netzt noch nicht die passende Antwort gefunden habe. Geht nicht um eine Stellenanzeige wo mir ein Punkt etwas unklar ist. Es geht um den Beruf als Onboard Kurier. Ein Punkt ist:"Du bist bereit, auf selbständiger Basis zu arbeiten und ein Gewerbe anzumelden" Kann jeder einfach so ein Gewerbe Anmelden? Muss man da nicht irgend eine Unternehmerprüfung oder so ablegen? Gibt es sonst noch was das ich beachten müsste? LG |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
![]() Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
||||
|
||||
![]()
Ab wann führt man ein Gewerbe aus (Definition):
- nach außen gerichtete Tätigkeit - selbständige (nicht freiberufliche) Tätigkeit - planmäßig auf gewisse Dauer angelegt - Gewinnerzielungsabsicht - keine generell gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoßende Tätigkeit Insbesondere die Gewinnerzielungsabsicht ist dabei hervorzuheben. Sollten die Punkte zutreffen, kann bei der Gemeinde per Formular ein Gewerbe angemeldet werden. Und dies steht jeder Person frei. Viel Erfolg
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! |
#3
|
|||
|
|||
![]()
Oke.. vielen Danke für deine Antwort
![]() du hast mir schon sehr geholfen. LG |
#4
|
|||
|
|||
![]()
ja kannst du....doch das Gewerbeamt kann wegen Geringfügigkeit das Gewerbe jederzeit wieder schließen
|
#5
|
|||
|
|||
![]()
Das habe ich aber noch nie gehört. Man muss ja schon für viele kleine Jobs einen Gewerbeschein besitzen. Wenn man da mal eine zeitlang nichts erwirtschaftet hört man nicht svon denen . Ich denke die haben besseres zu tun.
|
#6
|
|||
|
|||
![]()
Sry wenn ich den Thread nochmal vorkrame, aber diese Berufsbezeichnung habe ich auf keiner einzigen Jobbörse gefunden. Es gibt eine sehr umfangreiche Jobseite, wo selbst Nischenberufe gelistet sind aber selbst dort bin ich nicht fündig geworden. Insofern sei mir die Frage erlaubt, was ist das für ein beruf?
|
![]() |
|
Stichworte |
gewerbe |
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|