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Führungszeugnis

Umfragen und Off-Topic (Forum Recht)

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  #1  
Alt 08.01.2013, 17:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.01.2013
Beiträge: 1
Standard Führungszeugnis

Hallo,

ich habe im November 2008 einen Strafbefehl von 30 Tagessätzen wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln erhalten. Im September 2012 erhielt ich erneut einen Strafbefehl von 30 Tagessätzen wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln. Werden diese beiden Delikte im normalen Führungszeugnis für privat Arbeitgeber eingetragen auch wenn 4 Jahre zwichen den beiden Delikten liegen?


Mfg

Philipp



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  #2  
Alt 10.01.2013, 16:46
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Führungszeugnis

Bitte etwas genauer lesen, bevor man postet. Hier geht es um Mietrecht!
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  #3  
Alt 10.01.2013, 21:58
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Führungszeugnis

Diese Frage kann ich leider auch nicht beantworten. Da sollten Sie sich besser ein Forum für Arbeitsrecht, Straf- und Sozialrecht suchen.

Ich wünsche viel Erfolg
__________________

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  #4  
Alt 01.06.2013, 12:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.06.2013
Beiträge: 5
Standard AW: Führungszeugnis

Arbeitsrecht wäre denke ich der richtige Bereich!
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