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Psychisch krank und Geschäftsfähigkeit
Als selbst Betroffener würde ich gerne wissen, wo die Grenze zwischen Geschäftsfähig und Geschäftsunfähig ( evt. nur beschränkt ) liegt?
Ich leide immer noch - wenn auch bei weitem nicht mehr so stark wie in den ersten Jahren meiner Krankheit - an Angsstörungen und von mir selbst als lebensbedrohlich empfunden Panickattacken. Um mich überhaupt aus dem Haus zu trauen, nahm ich relativ hohe Dosen von Benzodiaphinen ein. Ich habe in der tiefsten Phase meiner Krankheit wichtige und vermögenswirksame Veträge unterschrieben. Nun habe ich einen längeren stationären Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik hinter mir mit Entzug von 14 Jahren Benzodiaphinen - und mir wird immer mehr bewusst, was ich damals unterzeichnet habe, ohne es wirklich zu verstehen oder mir über die Tragweiten der Verträge bewusst zu sein. Wie also kann ich tun? Was ich bisher weiss: eine General Amnestie wird es nicht geben - ich müsste also jeden einzelnen Vertrag anfechten. Das werde ich psychisch nicht durchhalten.. Weiss jemand Rat? |
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#2
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AW: Psychisch krank und Geschäftsfähigkeit
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#3
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AW: Psychisch krank und Geschäftsfähigkeit
Soweit ich das verstanden habe, muss die Geschäftsunfähigkeit offiziell festgestellt werden.
Es könnte sein, dass das für die Vergangenheit in der die Verträge geschlossen wurden nicht mehr möglich ist. Das müsste dazu klar aus den Krankenunterlagen hervorgehen, nehme ich an. |
#4
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AW: Psychisch krank und Geschäftsfähigkeit
Da müsste wohl ein ärztliches Gutachten erstellt werden, das zum Inhalt hat, ob zum damaligen Zeitpunkt Geschäftsunfähigkeit bestanden hat. Dazu müssen die Krankenunterlagen herangezogen werden und vermutlich eine Entscheidung nach Aktenlage getroffen werden. Die Frage, ob das möglich ist, kann meiner Meinung nur ein Facharzt beantworten, der gleichzeitig auch als Gutachter tätig ist.
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#5
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AW: Psychisch krank und Geschäftsfähigkeit
Krankenunterlagen kopieren und Gutachten erstellen, wie Eisenhut gesagt hat, und dan wird das schon....
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#6
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AW: Psychisch krank und Geschäftsfähigkeit
Du brauchst eine fachliche, kompetente Rechtsberatung, wie von den Kollegen empfohlen. Wahrscheinlich noch einen entsprechenden Arzt dazu. Mit dem Schlimmsten rechnen, und daraus das Beste machen. Mehr seh ich auch nicht. Wäre sehr interessiert zu hören, wie es Dir seitdem ergangen ist, maatini.
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#7
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AW: Psychisch krank und Geschäftsfähigkeit
Zitat:
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#8
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AW: Psychisch krank und Geschäftsfähigkeit
da wird tatsächlich wohl nur noch ein Anwalt weiterhelfen können....
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#9
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AW: Psychisch krank und Geschäftsfähigkeit
Ich verstehe auch gar nicht, warum man bei einem solchen Problem nicht direkt zu einem Anwalt geht?
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Stichworte |
geschäftsfähigkeit, krankheit |
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