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Rückfahrkamera-Einbau abgesagt trotzdem soll ich das Gerät bezahlen

Umfragen und Off-Topic (Forum Recht)

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  #1  
Alt 06.09.2024, 19:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.09.2024
Beiträge: 1
Standard Rückfahrkamera-Einbau abgesagt trotzdem soll ich das Gerät bezahlen

Hallo,

Ich habe am 20. März 2024 bei einem Autohändler nach einem Angebot für Rückfahrkamera-Einbau für mein Fahrzeug gefragt und dann telefonisch einen Termin für den Einbau festlegen. Dieser wurde von denen wegen Abwesenheit des Meisters abgesagt und einen anderen für den 15.05.2024 ausgemacht, diesen habe abgesagt, da ich anders entschieden habe, und ihnen eine Email geschrieben und verlangt, dass der Einbau abgesagt wird.
Am 22.08.2024 habe ich eine Mahnung zur Zahlung der Rückfahrkamera, mit der Begründung, weil sie diese gekauft haben und der Einbau abgesagt wurde.
Am 22.08.2024 habe ich ihnen eine Email geschrieben, und gefragt soll ich diese Kamera bezahlen und übernehmen soll, obwohl ich das Angebot abgesagt habe, und habe einen Vorschlag gegeben, dass wenn sie ein vernünftiges und günstiges Angebot machen, kann ich mir das überlegen. Leider habe ich keine Rückmeldung dazu erhalten, sondern am 06.09.2024 eine zweite Mahnung, und dass sie gerichtlich vorgehen werden, falls nicht bezahlt. Am selben Tag habe ich die vorherige Email weitergeleitet und hinzugefügt dass ich noch keine Antwort von denen bekomme habe und dass sie sie zuerst beantworten sollten.
Meine Frage ist: haben sie recht, dass ich dieser Rückfahrkamera bezahlen soll? Und wenn ich das nicht tue, welche sind die Folgen? Was soll ich jetzt machen?

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen



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  #2  
Alt 07.09.2024, 20:14
Edo Edo ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 12.09.2021
Ort: Bayern
Beiträge: 56
Standard AW: Rückfahrkamera-Einbau abgesagt trotzdem soll ich das Gerät bezahlen

Ein Rechtsanwalt würde in dem Fall zunächst prüfen, ob der Termin nur als eine unverbindliche Anfrage zu verstehen war, oder hier bereits ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist. Aus den gegebenen Informationen lässt sich das nicht beantworten, da es auf mehr Details ankommt.

Falls ein Vertrag zustande kam, kann die Werkstatt zurecht auf die Vertragserfüllung bestehen oder alternativ Schadenersatz für den entgangenen Umsatz geltend machen.
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Stichworte
absag3n, auto, autohändler, mahnung, rückfahrkamera

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