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Widerruf eines Vertrags

Umfragen und Off-Topic (Forum Recht)

Antwort
 
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  #1  
Alt 06.02.2018, 12:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.10.2017
Beiträge: 28
Standard Widerruf eines Vertrags

Hallo Fories,

bin vor ein paar Tagen einem kleinen Mieterschutzbund beigetreten, jedoch hatte sich bedauerlicherweise herausgestellt, daß mir falsche Ratschläge gegeben wurden.

Z.B. Bezüglich der eiskalten Fußbodenheizung sollte ich mir sowohl Wollsocken anziehen als auch eine Wolldecke des Abends auf der Couch benutzen, was ich sowieso schon seit langem tue.

Hinzu kommt, daß der Vermieter bei Einzug mir nicht alle Schlüssel ausgehändigt hatte wozu er eigentlich verpflichtet ist:

Laut DMB,:

Der Vermieter muss einem neuen Mieter sämtliche Schlüssel aushändigen. Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) gehören nicht nur Haus- und Wohnungsschlüssel dazu, sondern auch Keller, Briefkasten und Garagen-Schlüssel. Der Vermieter darf auch nicht „für alle Fälle“ einen Schlüssel zur Wohnung behalten.

Jedoch meinte man - im kleinen Mieterbund - das sie jemanden hätten, welcher mir für kleines Geld neue Schlösser einbauen könnte.

Als ich dann wieder zu Hause war, schaute ich im Internet nach ob das alles so richtig ist, was mir geraten wurde. Bedauerlicherweise nicht.

Somit hatte ich gestern eine Stornierung des Vertrages losgeschickt und heute teilt man mir mit, daß eine Stornierung nicht möglich sei, es handele sich schließlich nicht um ein Haustürengeschäft.

Habe ich nicht das Recht bei einem Mieterschutzbund binnen 14 Tagen den geschlossenen Vertrag zu widerrufen wie es vom Verbraucherschutz deklariert wurde ?

Dies würde dann für mich bedeuten, daß ich für die nächsten 2 Jahre an diesem Mieterbund lt. Vertrag gebunden bin.

Wer kann mir diesbezüglich einen guten Rat geben ?



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  #2  
Alt 07.02.2018, 16:47
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Stornierung

Das sollte doch eigentlich bekannt sein, dass man einen Vertrag, den man in den Geschäftsräumen eines Unternehmens o.ä. abgeschlossen hat, nicht widerrufen/stornieren kann.
Und in welcher Form soll der Verbraucherschutz das deklariert haben?
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Stichworte
dmb, mieterbund, vertrag, widerruf

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